HomoWiki:Schnelllöschung

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Als Schnelllöschung bezeichnet man das Löschen einer Seite ohne vorherige siebentägige Löschdiskussion. Die Schnelllöschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen, die nicht erst ausdiskutiert werden müssen. Die genauen Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Schnelllöschkriterien festgelegt.

Alle Benutzer können Seiten zur Schnelllöschung vorschlagen, indem sie sie durch einen Schnelllöschantrag (SLA) in die Kategorie:Homowiki:Schnelllöschen eintragen. Jeder Administrator kann Schnelllöschungen durchführen.

Kriterien für eine Schnelllöschung

Artikel

  • Kein Artikel:
    • Falsche Sprache
    • Testseiten
    • Baustellen („Hier entsteht ein Artikel zum Thema xy“)
    • sinnentstellte Maschinenübersetzungen
    • Seiten, die nur aus einem Weblink bestehen
    • eine Aneinanderreihung von Wörtern, die überhaupt keinen erkennbaren Sinn ergeben
    • Text, der auf den ersten Blick vernünftig aussieht, aber so hoffnungslos und irreparabel verworren ist, dass man von keinem intelligenten Menschen erwarten kann, ihn inhaltlich zu verstehen.
  • Sehr kurze Artikel ohne Definition oder ohne Kontext.
  • Fake: Offensichtliche Scherzeinträge. Bei Zweifeln, ob ein Artikel wirklich ein Scherz ist, sollte aber immer ein normaler Löschantrag gestellt werden.
  • Rechtswidrig: Seiten, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, also z. B. pornografische Texte, Beleidigungen, Volksverhetzung etc.

Metabegründungen

  • Ein Artikel, dessen Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist und der auch nicht als Redirect erhaltenswert ist .
  • Wiedergänger: Eine wieder eingestellte Kopie eines Artikels, der nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurde.

Sonstiges

  • Nicht mehr benötigte Weiterleitungen (Redirects), zum Beispiel Artikel mit Tippfehler im Titel, die auf den richtigen Namen verschoben wurden. Man sollte überprüfen, ob keine Links mehr auf die zu löschende Seite zeigen und eventuell einige Zeit mit der Löschung warten, damit der Autor des verschobenen Artikels sein Werk wiederfinden kann.
  • Ein Bild, das eine genaue Kopie von einem anderen ist. Jedoch vorher sicherstellen, dass kein Artikel das zu löschende Bild mehr benutzt!
  • Unterseiten im Benutzernamensraum auf Wunsch des jeweiligen Benutzers (auch von Anderen neu angelegte Seiten im persönlichen Benutzerraum)
  • Beiträge permanent gesperrter Benutzer

Kein Fall für eine Schnelllöschung

Artikel

  • Wörterbucheinträge sollten normal auf den Löschkandidaten gelistet werden, damit diejenigen, die ein Interesse daran haben, durch Erweiterung einen vollwertigen Artikel daraus herstellen können.
  • Einseitige Sichtweise oder vermutete Werbung sind kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte. Falls der Inhalt allerdings keinerlei verwertbare Informationen zum Thema bietet (z. B. „Firma XY ist die tollste der Welt. Jeder braucht ihre Produkte!“ + Weblink), dann weg damit.
  • Schlecht geschriebene Artikel können ausgebessert werden:
    • Formalien
    • schlechtes Deutsch

Sonstiges

  • Weiterleitungen sollen nicht gelöscht werden, wenn es sich um alternative Schreibungen handelt, zum Beispiel Auflösung von Sonderzeichen (auch ss/ß), Schweizer oder österreichische Schreibungen (sind nicht immer erkennbar) oder ähnliches.

Vorgehensweise

Antrag stellen

Vor einem Schnelllöschantrag:

  1. Prüfe in der Versionsgeschichte, ob es sich nicht um einen Fall von Vandalismus handelt, bei dem bestehender, guter Inhalt überschrieben wurde. In so einem Fall natürlich die alte Version wiederherstellen.
  2. Prüfe die Diskussionsseite auf Hinweise, die dem von dir erkannten Schnelllöschkriterium entgegenstehen.

Für einen Schnelllöschantrag fügst du folgendes mit dem Textbaustein Löschen und mit einer Begründung am Beginn des Artikels ein:

{{Löschen|Grund}} -- ~~~~
----

Die betroffene Seite bitte nicht bei den Löschkandidaten eintragen. Der Textbaustein trägt den Artikel automatisch in die Kategorie:Homowiki:Schnelllöschen ein. Die vier Tilden (~) im Schnelllöschtextbaustein generieren automatisch die Unterschrift des Antragstellers. Die kurze Begründung, die den Schnelllöschantrag erklärt (z. B. Überflüssig durch Artikelverschiebung), erleichtert dem Administrator die Arbeit.

Weiteres Vorgehen

Über den Schnelllöschantrag entscheidet ein Administrator. Einsprüche können unter den Antrag geschrieben werden. Anträge ohne Unterschrift und solche, die keinem der oben aufgeführten Kriterien entsprechen, kann der Administrator kommentarlos entfernen. Abgelehnte Schnelllöschanträge bitte nicht erneut einstellen, sondern die Seite stattdessen ggf. bei den Löschkandidaten eintragen.

Ein Antrag auf Schnelllöschung entbindet den löschenden Administrator jedoch nicht von einer sorgfältigen Prüfung des Artikels. Vor dem Löschen sollte in jedem Fall überprüft werden, ob die oben genannten Kriterien zutreffen. Dazu gehört vor allem die Überprüfung von Versionsgeschichte und Diskussionsseite.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wikipedia:Schnelllöschantrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.