Eingetragene Lebenspartnerschaft

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Als eingetragene Partnerschaften werden häufig gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Formen des Zusammenlebens eines Paares genannt, die neben der Ehe bestehen und entweder nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglichen, oder aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren eine Alternative zur Ehe bieten sollen.

In Deutschland wird diese Rechtsform Lebenspartnerschaft (oder im Volksmund auch Homo-Ehe) genannt; sie steht hier nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

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