Homosexuelle Selbsthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Homosexuelle Selbsthilfe e. V. (HS) wurde 1980 mit dem Ziel gegründet, das Selbstbewußtsein, die Emanzipation und die Handlungsspielräume von Schwulen und Lesben in der Gesellschaft zu stärken.
[[Bild:HS-Logo.gif]] Die Homosexuelle Selbsthilfe e. V. (HS) wurde 1980 mit dem Ziel gegründet, das Selbstbewußtsein, die Emanzipation und die Handlungsspielräume von Schwulen und Lesben in der Gesellschaft zu stärken.


Die Gründer (u.a. [[Andreas_Meyer-Hanno|Prof. Andreas Meyer-Hanno]] und [[Stefan_Reiss|Stefan Reiss]] haben sich damals bewusst gegen eine Gemeinnützigkeit des Vereins entschieden, um nicht an die strengen Vergabevorschriften der Finanzämter gebunden zu sein.
Die Gründer (u.a. [[Andreas_Meyer-Hanno|Prof. Andreas Meyer-Hanno]] und [[Stefan_Reiss|Stefan Reiss]] haben sich damals bewusst gegen eine Gemeinnützigkeit des Vereins entschieden, um nicht an die strengen Vergabevorschriften der Finanzämter gebunden zu sein.
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Über die Verteilung berät die Mitgliederversammlung, die sich traditionell jedes Jahr im [[Waldschlösschen]] trifft. Die Mitglieder ziehen alle Anträge heran, die (in der Regel) bis zum 1.4. beim Vorstand der HS eingegangen sind.
Über die Verteilung berät die Mitgliederversammlung, die sich traditionell jedes Jahr im [[Waldschlösschen]] trifft. Die Mitglieder ziehen alle Anträge heran, die (in der Regel) bis zum 1.4. beim Vorstand der HS eingegangen sind.
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Version vom 29. September 2006, 23:08 Uhr

Die Homosexuelle Selbsthilfe e. V. (HS) wurde 1980 mit dem Ziel gegründet, das Selbstbewußtsein, die Emanzipation und die Handlungsspielräume von Schwulen und Lesben in der Gesellschaft zu stärken.

Die Gründer (u.a. Prof. Andreas Meyer-Hanno und Stefan Reiss haben sich damals bewusst gegen eine Gemeinnützigkeit des Vereins entschieden, um nicht an die strengen Vergabevorschriften der Finanzämter gebunden zu sein. Ziel war es, auch Einzelpersonen und Gruppen, die ebenfalls nicht als Förderungswürdig von den Behörden anerkannt wurden/werden, uneingeschränkt fördern zu können.

Auf Antrag unterstützt die HS auch Rechtskostenfälle durch Zuschüsse zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Fällen von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. In Einzelfällen wird die Verfolgung eines Rechtsstreits bis zum Erreichen einen höchstricherlichen Entscheidung durch die HS finanziert, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Die HS füllt ihren Fond aus den Mitgliederbeiträgen (seit 2002: ab 36,- Euro jährlich Mindestbeitrag, es werden gerne auch höhere Beiträge genommen) und aus Spenden.

Über die Verteilung berät die Mitgliederversammlung, die sich traditionell jedes Jahr im Waldschlösschen trifft. Die Mitglieder ziehen alle Anträge heran, die (in der Regel) bis zum 1.4. beim Vorstand der HS eingegangen sind.