Paragraph 175

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Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 15. Mai 1871 bis zum 11. Juni 1994. 1998 wurde der Paragraph endgültig aus dem Inhaltsverzeichnis getilgt (Rechtsbereinigung). Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach Paragraph 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen 175 verurteilt.

siehe auch


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