Eingetragene Lebenspartnerschaft
Als eingetragene Partnerschaften werden häufig gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Formen des Zusammenlebens eines Paares genannt, die neben der Ehe bestehen und entweder nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglichen, oder aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren eine Alternative zur Ehe bieten sollen.
In Deutschland wird diese Rechtsform Lebenspartnerschaft (oder im Volksmund auch Homo-Ehe) genannt; sie steht hier nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Die Rechte und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnern unterscheiden sich gravierend von den Rechten und Pflichten sonstiger gleichgeschlechtlicher Paare. Dies gilt vor allem in den Bereichen Erbrecht, Rentenversicherungsrecht, Zwangsvollstreckungsrechts, Unterhalts- und Güterrecht, teilweise aber auch im Steuerrecht. Einzelheiten zur rechtlichen Stellung der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben sich aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Ausführliche Version in der Wikipedia.
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