LBGT-Kommunalpolitik
LBGT-Kommunalpolitik kann in Deutschland auch ohne Parteien (gemäß der sehr strengen Regeln des Parteiengesetzes) betrieben werden. Hierzu bedarf es noch nicht einmal eines rechtsfähigen Vereins. Rechtlich gesehen ist dazu nur die Gründung eines sog. "nichtrechtsfähigen Vereins" - also einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - notwendig. Die nichtnotarielle Gründungsurkunde muß dann dem Wahlbüro der Gemeinde vorgelegt werden.
Trotzdem sollte zweckmäßigerweise eine solche Wählergemeinschaft min. 8 Mitglieder haben.
Die Vorausssetzungen zur Kandidatur sind lediglich folgende (weicht von Bundesland zu Bundesland stark ab; hier die Voraussetzungen in Hessen):
- min 1 Kandidat - viel besser sind zwei Kandidaten, um - bei Wahlerfolg - eine Fraktion bilden zu können
- 2 Vertrauenspersonen, die afaik keine Kandidaten sein dürfen
- 2 Unterstützer pro Kandidat, die weder Kandidat noch Vertrauensperson sein dürfen (zum Vergleich: Für den Landtag sind 1000 Unterstützer notwendig!).
Alle diese 8 Personen müssen in der Gemeinde ihren Erstwohnsitz haben, in der kandidiert wird.
Was bewirkt solch eine LGBT-Wählergemeinschaft im Gemeinderat/Stadtrat? Landläufig denkt man bei Kommunalpolitik an Straßenbau, Baulandumlegung, Müllabfuhr und dergleichen. Das ist aber nicht richtig. Kommunen haben zum einen das Ordnungsrecht. Ein Stadtrat kann sehr medienwirksam gegen Razzien in der Schwulenszene protestieren. Des weiteren kann der Stadtrat sich sehr stark für die Förderung von LGBT-Kulturhäusern, Einrchtungen der AIDS-Hilfe u.s.w. einsetzen.
In der tiefsten Provinz fernab jedweder Szene kann in einer Kreisstadt die Stadtrats-Fraktion der LGBT-Wählergemeinschaft alle Mitglieder der Wählergemeinschaft zur Fraktionssitzung einladen. Jeder Stadtrats-Fraktion steht nämlich ein Fraktionszimmer zu. Hier können alle LGBT-Angelegenheiten besprochen werden. (Von wilden Partys im Fraktionszimmer ist dringend abzuraten; die Tatsache, daß mann sich dort trifft und kennenlernt, ist weder amtsmisbräuchlich noch vermeidbar ^^ ).
Beispiele
Ein sehr erfolgreiches Beispiel einer LGBT-Wählergemeinschaft ist die rosa Liste München, die wiederholt sowohl Stadtratsmandate als auch Ortsbeiratsmandate bekommen hat.