Lebenspartnerschaftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  
Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' [http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1115&Itemid=73 (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  


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Aktuelle Version vom 23. November 2012, 19:54 Uhr

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

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