Lebenspartnerschaftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  
Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' [http://www.nachlass-rechtsfragen.de/Lebenspartnerschaftsgesetz.html (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  


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Version vom 20. Februar 2009, 17:42 Uhr

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

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