Demokratische Republik Kongo: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2010, 12:26 Uhr
Homosexualität in der Demokratischen Republik Kongo ist in der Demokratischen Republik Kongo legal, wird aber in Teilen der Gesellschaft tabuisiert.
Legalität
Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo legal. Das Schutzalter liegt einheitlich bei 18 Jahren. In der Geschichte des Landes bestanden, soweit es nachgeforscht wurde, nie explizite Strafbarkeitsbestimmungen für homosexuelle Handlungen. [1] Vor Gründung des Staates im Jahre 1960 gehörte die Demokratische Republik Kongo zur europäischen Kolonialmacht Belgien. Dort war die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen bereits 1794 erfolgt. In den Strafbarkeitsbestimmungen der Demokratischen Republik Kongo findet sich nur ein sehr unbestimmter Artikel 172, der Verstöße gegen die öffentliche Moral mit 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft.
Antidiskriminierungsgesetze
Es existiert kein Antidiskriminierungsgesetz in der Demokratischen Republik Kongo.
Anerkennung homosexueller Paare
Eine staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren besteht weder in der Form der Gleichgeschlechtlichen Ehe noch in einer Eingetragenen Partnerschaft.
Gesellschaftliche Situation
Eine kleine, versteckte LGBT-Community findet sich nur in den Großstädten, vor allem in der Hauptstadt Kinshasa. Aufgrund der Bevölkerungsexplosion, der hohen Bevölkerungsarmut und den wirtschaftlichen Problemen in der Demokratischen Republik Kongo ist das Leben der Menschen sehr schwierig und eine Community Struktur, wie sie in den Ländern Europas, Australiens/Neuseeland oder in Nord- und Südamerika besteht, existiert nicht. Die territoriale Souveränität der Regierung ist insbesondere im Osten des Landes nicht mehr gegeben. Aufgrund ihrer Instabilität wird das Land auch als zerfallener Staat bezeichnet.
Weblinks
- ILGA Organisation: State sponsored homophobia (pdf-Dokument, englisch)
- Africanveil: Afrikanische LGBT Webseite mit Nachrichtenartikeln