Hamburger Ehe

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Das Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die sogenannte Hamburger Ehe ist ein Landesgesetz und galt nur für Hamburg.

Danach konnten sich gleichgeschlechtliche Paare beim Standesamt in ein Partnerschaftsbuch eintragen lassen. Aus der Eintragung ergaben sich keinerlei Rechte und Pflichten.

Das Gesetz trat am 1. April 1999 in Kraft und gilt als der erste Vorläufer des 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetzes. Das Gesetz über die "Hamburger Ehe" wurde 2005 aufgehoben.


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