Tuntenadoption

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Die Adoption ist ein Ritual der Tuntenwelt, bei dem eine Tunte eine andere als Tochter adoptiert. Rechtlich wird die Adoption durch Art. 8 ff. des Tuntengesetzes geregelt.

Sie ist gleichzeitig der Beginn der Tochterschaft, wie auch der Mutterschaft (falls es sich um die erste Tochter handelt. Beide Tunten, Mutter und Tochter erhalten damit einen neuen Status, der bei der traditionellen Tuntentaufe zum Tragen kommt. Aus den Reihen von Adoptionen ergeben sich ganze Tuntenstammbäume und Erbschaftslinien.

Durchführung, Dauer, Desadoption

Der eigentliche Durchführung der Adoption gilt als eines der unspektakulärsten Rituale, da der Tochter die Adoption nur formlos mitgeteilt wird und selten unter großem Aufwand oder Aufsehen, oft nur in ganz kleinem Kreis vorgenommen wird. Wie auch bei der Taufe ist keine Einwilligung seitens der anderen Partei notwendig. Zeug*innen müssen nicht vorhanden sein, da es rechtlich ausreicht, wenn die Mutter die Adoption anerkennt. Die Verbreitung der Nachricht der Adoption geschieht kaskadenartig durch alle Tunten die von der Adoption erfahren und wird schließlich durch das Genealogie-Amt festgehalten.

Aus der Sicht einiger Tuntenwissenschaftlerinnen ist die Dauer des Rituals so zu verstehen, dass es nicht mit dem Verkünden der Adoption endet, sondern für die Dauer der Adoption anhält. Davon ausgehend wäre die Adoption das aufwändigste, weitreichendste und längste Ritual der Tuntenwelt.

Die Adoption ist permanent angelegt, jedoch kommt es in seltenen Fällen zur Desadoption. Diese wird in TuntG Art. 9 geregtelt. Die Desadoption zeugt häufig von einem Bruch zwischen Mutter und Tochter. Re-Adoption ist rechtlich zwar möglich, jedoch auch bei Versöhnung von ehemaliger Mutter und Tochter nicht bekannt.