Tuntentaufe

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Die Tuntentaufe ist ein Initiationsritual der Tuntenwelt. Bei der Taufe wird der Tunte oder Boytunte ihr Name verliehen und sie offiziell in die Welt der Tunten eingeführt. Nach der Taufe gilt eine Tunte offiziell als getaufte Tunte nach dem Tuntengesetz (TuntG Art. 4). Boytunten kommen im veralteten Tuntengesetz nicht vor. Wenn die Taufe bei einem Schlösschen abgehalten wurde gelten die Täuflinge als Tunte des Schlösschens bzw. Sohn des Schlösschens. Nicht selten werden frisch getaufte Tunten und Boytunten nach der Taufe von einer oder auch mehreren Müttern und Vätern adoptiert.

Ritus

Durch das TuntG sind zwei Taufriten anerkannt, andere werden durch das Genealogieamt in der Regel geächtet. Im Winter 2013 wurde die Taufe der neuen Wege eingeführt. Damit sollte die Taufe Boytunten und Tunten gerecht werden.

Einfache Taufe

  • Eine mächtige Tunte der ein göttinnenwürdiger Name für einen Täufling einfällt, besprenkelt diesen mit Sekt und spricht den rituellen Taufspruch "Hiermit taufe ich Dich auf [Tuntenname]".
  • Im Anschluss gibt sie der frisch getauften Tunte einen persönlichen guten Wünsch mit auf den Weg.

Diese Art der Taufe wird seltener gewählt, da die so getauften Tunten dadurch keinen großen Auftritt haben.

Traditionelle Taufe - A mother, a daughter and another

  • Drei Tunten sind die Patinnen der Taufe: eine die bereits Mutter ist, eine die bereits Tochter ist und eine beliebige Dritte taufen den Täufling gemeinsam, in der Regel vor weiteren Anwesenden.
  • Sie besprenkeln den Täufling mit Sekt und sprechen gemeinsam oder eine stellvertretend für alle den rituellen Taufspruch "Hiermit taufen wir Dich auf [Tuntenname]". Wird der Spruch stellvertretend gesprochen, dann meistens von der Initiatorin, Namensgeberin oder potenziellen Mutter.
  • Alle Anwesenden bis auf den Täufling begleiten das Ende des Taufspruchs gemeinsam mit einem kurzen, falsettierten "Haaaaaaa!"-Chor.
  • Im Anschluss wird der frisch getauften Tunte von allen drei Patinnen je ein persönlicher guter Wunsch mit auf den Weg gegeben.

Taufe der neuen Wege

  • Drei Tunten oder Boytunten sind die Pat*innen der Taufe: Eine die bereits Mutter oder Vater ist, eine*r die bereits adoptiert ist und ein*e beliebige*r Dritte*r taufen den Täufling gemeinsam, in der Regel vor weiteren Anwesenden. Die alte Regel A mother, a daughter and another wird dabei sinngemäß erweitert als A mother, a brother and another, A father, a daughter and another und A father, a brother and another.
  • Sie besprenkeln den Täufling mit Sekt und sprechen gemeinsam oder eine*r stellvertretend für alle den rituellen Taufspruch "Hiermit taufen wir Dich auf [Boy*Tuntenname]". Wird der Spruch stellvertretend gesprochen, dann meistens von dem*der Initiator*in, Namensgeber*in oder dem*der potenziell Adoptierenden.
  • Alle Anwesenden bis auf den Täufling begleiten das Ende des Taufspruchs gemeinsam mit einem kurzen, falsettierten "Haaaaaaa!"-Chor.
  • Im Anschluss wird der frisch getauften Tunte von allen drei Patinnen je ein persönlicher guter Wunsch mit auf den Weg gegeben.

Übertaufe

Immer wieder kam es im Rahmen von Tuntentaufen zu Reibereien wegen zu schlimmer Namen oder wegen mehrere geplnater Taufen. Eine Möglichkeit wie diesem Phänomen begegenet wird ist die Übertaufe. Dabei taufen in der Regel mehr als drei Tunten einen neuen Namen und ein Teil des alten Namens bleibt erhalten. Umtaufen finden sowohl spontan als auch geplant statt und werden in der Regel in Rücksprache mit dem Täufling organisiert. Da ein Teil des alten Namens erhalten bleibt, stimmen die Ersttaufpat*innen meistens auch dem neuen Namen zu. Beispiele dafür sind Rosa Rüdiger-Renate Müller Luxemburg, Marc S. Heart und Zenzi Meter-Traktor.

Umtaufe

Eine weitere Praxis ist die Umtaufe, bei der dem Täufling ein gänzlich neuer Name gegeben wird. Umtaufen finden mitunter auch ohne Einverständnis seitens des Täuflings oder der Ersttaufpat*innen statt. Dadurch kommt es häufig zu Problemen mit wütenden Erstpat*innen. Findet sich kein Konsens werden Umtaufen mitunter auch als nicht legitim angesehen und ignoriert.

Rechtliches

Tuntentaufen werden gemäß des TuntG durch das Genealogieamt dokumentiert und in einen Register eingetragen, damit der Überblick über die Verwandschaftsverhältnisse gewahrt bleibt und um verpönten Wildtaufen vorzubeugen. Damit sollen vorschnellen und inflationären Taufen unauthentischer Tunten entgegengewirkt und die Qualität der Taufe gewahrt werden.